Unsere Kanzlei wirkt immer wieder an Fernsehsendungen mit, die sich mit arzthaftungsrechtlichen
Brennpunkt-Themen befassen. Darüber hinaus geben wir regelmäßig Interviews und verfassen
Print-Beiträge in diesem Bereich.
mit den Rechten geschädigter Patienten in Kunstfehler- prozessen und dem medizinischen Makroproblem der Krankenhausinfektionen. Anmerkungen finden sie hier
Infektionen in Deutschland und das System der Fallpauschalen
Wieder ein wichtiges Urteil für MRSA- und Sepsis-Opfer
Unseren Kommentar zu der von unserer Kanzlei erwirkten Entscheidung finden Sie hier.
Das neue Infektionsschutzgesetz
Hat sich die Situation ver- bessert? Umfrage der "Initiative Infektionsschutz" Aktuelle Entwicklungen und Forderungen zur Kranken- Haushygiene. Anmerkungen finden Sie hier.
Umfrage "Initiative Infektionsschutz" bei deutschen Krankenhäusern
Ein offener Brief von Patientenanwalt Dr. Kirchhoff und kritische Anmerkungen zu dieser Umfrage finden Sie hier.
Unnötige Operationen in Deutschland - Operationen als Umsatzfaktor
ARD beckmann ▪ Krankenhauskeime - die unsichtbare Gefahr
Die Sendung vom 24.11.2015 U.a mit den Gästen Dr. Frank Kipp, Patientenanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff mit dem Mandanten Walter Kattner.
Gefahr durch Krankenhauskeime Fernsehmagazin M€X 12.10.2011
Prof. Dr. Alexander Friedrich, Patientenanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff und ein vertretener Patient kamen zu Wort. Das Video hier:
"Markt" ▪ WDR Fernsehen 25.07.2011
Zu Wort kamen in dem Fernsehbeitrag Professor Dr. Alexander Friedrich, Dr. Klaus- Dieter Zastrow sowie Patientenanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff. Die Sendung in Textform finden sie hier:
Krank durch Klinikkeime – Die unterschätzte Gefahr 31.10.2010
Nina Ruge diskutiert mit: Dr. Alexander Friedrich, Dr. Burkhard Kirchhoff, Dr. Rudolf Kösterst und Prof. Dr. Martin Mielke. Informationen
Kanzlei Dr. Kirchhoff erwirkt Grund- satzurteil zur fehlerhaften Antibiotika- Behandlung eines Sepsis-Patienten
Landgericht Lüneburg wertet fehlerhafte Antibiotika- abdeckung eines verstorbenen Patienten in Widerspruch zu den Ausführungen eines Sachverständigen als "groben Behandlungsfehler" mit der Folge einer Beweislastumkehr.