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Arzthaftungsrecht


Die Auswirkungen einer oft unerwarteten Krankenhausinfektion oder einer kunstfehlerhaften oder überflüssigen und damit nicht indizierten Operation sind für Patienten weitreichend. Neben der Unsicherheit in medizinsicher Hinsicht – wie geht es weiter? - stehen oft Ängste vor den Auswirkungen der Folgen in der Zukunft.


In dieser Situation helfen wir:


Bundesweit vertreten wir geschädigte Patienten – nur Patienten, keine Kliniken und keine Ärztinnen und Ärzte. Nach einer ersten Kontaktaufnahme der oft hilflosen, verzweifelten Patienten oder ihrer Angehörigen - stellen wir die verschiedenen Varianten eines zielorientierten, rechtlichen Vorgehens vor – von der Einleitung einer - nicht in allen Fällen geeigneten - Schlichtung vor der Landesärztekammer, über das selbstständige Beweisverfahren, die Klage bis hin zur Strafanzeige. Wir unterbreiten dem Mandanten dazu eine konkrete, auf seinen persönlichen Fall zugeschnittene Empfehlung.


Wir sammeln die Informationen zum Verlauf, geben Tipps zur Sicherung von Beweisen und informieren den Rechtschutzversicherer. Wenn Patienten geschädigt sind ohne über eine Rechtschutzversicherung zu verfügen, zeigen wir den Geschädigten fallabhängige Handlungsalternativen auf.


Die wichtigste anwaltliche Dienstleistung für die von uns vertretenen Patienten besteht darin, die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der „Begutachtung“ medizinischer Fragestellungen zu begleiten und - notfalls unbequem - einzuhaken. Dies beginnt bei der ersten wichtigen Weichenstellung, nämlich der Auswahl des Gutachters. Leider gibt es in Deutschland immer noch Gerichte, die entgegen der klaren gesetzlichen Vorgabe fachfremde Gutachter bemühen. Dabei wird gerne die Landesärztekammer befragt, was bei Infektionsfällen der falsche Weg sein kann. Wir achten auf räumliche oder sonstige „Näheverhältnisse“ zwischen beteiligter Klinik und Gutachter und recherchieren dazu einzelfallbezogen.


Wir prüfen die wichtige und oft aufschlussreiche Formulierung der Beweisfragen durch die Gerichte, denn die ärztliche Dokumentation muss nicht immer der Wahrheit entsprechen. Wenn im Prozess Zeugen – Angehörige, der Hausarzt – für einen von der Dokumentation abweichenden Verlauf benannt wurden, sind nicht nur die Behandlungsunterlagen maßgebend. Papier ist besonders geduldig, wenn Textbausteine verwendet werden. Immer wieder erleben wir, dass Patienten mit angeblich „reizlosen Wundverhältnissen“ entlassen wurden, obwohl Wunden bis in die Tiefe der Hüfe, des Kniegelenkes oder des Sternums vereitert waren.


Die sorgfältige Analyse - und notfalls Bekämpfung - fehlerhafter Gutachten im Rahmen der Anhörung und Erläuterung der Gutachten vor Gericht ist die wichtigste Aufgabe des Patientenanwaltes.


Arzthaftungsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet. Patienten sind medizinische Laien. Sie müssen – und sollen – ihrem Arzt vertrauen. Dieses Vertrauen ist aber – bei auffälligen Entwicklungen der Operationszahlen in Teilen Deutschlands, mehr als einer Millionen Krankenhausinfektionen, widerkehrenden Skandalen im Gesundheitswesen und wirtschaftlichen schwierigen Zeiten für viele Kliniken nicht immer gerechtfertigt.


Wir haben in den letzten Jahren durch Vorträge, den damit verbundenen rechtlichen und medizinischen Austausch, zahlreiche Veröffentlichungen zu arzthaftungsrechtlichen Brennpunktthemen, die Mitwirkung in zahlreichen, namhaften Fernsehformaten – von „Hart aber Fair“ bis zu verschiedenen Talk-Runden - sowie die Abwicklung einer Vielzahl von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren intensive Erfahrungen auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes gewonnen. Diese nutzen wir für geschädigte Patienten.