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Versicherungsrecht


Wir vertreten private und gewerbliche Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten gegen Versicherer zu allen Versicherungssparten.


Die Schwerpunkte der von uns bearbeiteten, versicherungsrechtlichen Fällen bilden dabei Auseinandersetzungen gegen:


1. Berufsunfähigkeitsversicherer:


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher – oft elementarer - Baustein der Absicherung wirtschaftlicher Zukunftsrisiken. Über die Frage des Eintrittes des Versicherungsfalles und das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit entsteht nicht selten Streit zwischen Versicherer und Versichertem. Die dann folgenden Prozessverfahren sind oft umfangreich und langwierig. Klagen müssen sorgfältigst vorbereitet werden, weil die Darlegung einer Unfähigkeit, seiner Berufstätigkeit nachzugehen häufig neben der genauen Darlegung des Berufsbildes und fehlender Alternativen Begründungsaufwand zur Unöglichkeit einer „Umgestaltung“ des eigenen Betriebes erfordert. Wir haben vieler Verfahren dieser Art vor verschiedenen Gerichten und unterscheidliche Versicherer geführt.


2. Unfallversicherer:


Die Unfallversicherung ist als Baustein der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ so wichtig wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch in diesem Bereich läuft die Abwicklung der Schadensfälle für die Versicherten aber nicht immer reibungslos. Zwei interessante Beispiele aus unserer anwaltliche Praxis aus jüngerer Zeit:


Liegt ein versicherter „Unfall“ vor, wenn der selbständige Handwerksmeister ein Paket Fliesen aus dem Kofferraum seines Wagens hebt, dieses abrutscht, er einen „steifen Hals“ erleidet, eine Spritze erhält und sich durch diese eine schwere Infektion mit Verlust der Berufsfähigkeit zuzieht ?


Liegt ein versicherter „Unfall“ vor, wenn eine Patientin bei einem Routineingriff am Herzen durch einen angeblichen Defekt einer Herz-Lungen-Maschine einen schweren Hirnschaden erleidet ?


3. Haftpflichtversicherer zu allen Themen des Haftpflichtrechtes (Verkehr, Haus und Grund usw.)


4. Rechtschutzversicherer:


Die Rechtschutzversicherung ist ebenfalls eine wichtige Versicherung. Sie deckt die Risiken eines unter Umständen teuren Prozesses. Der Anwalt klärt die Eintrittspflicht. Wenn aber ein Rechtschutzversicherer die Deckung verweigert, obwohl eine Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist, können – wenn sich keine sinnvolle Verständigung mit dem Versicherer erzielen lässt – notfalls auch Maßnahmen bis hin zur Deckungsklage gegen einen Rechtschutzversicherer veranlasst sein.