Versicherungsrecht
Wir vertreten private und gewerbliche Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen
Angelegenheiten gegen Versicherer zu allen Versicherungssparten.
Die Schwerpunkte der von uns bearbeiteten, versicherungsrechtlichen Fällen bilden
dabei Auseinandersetzungen gegen:
1. Berufsunfähigkeitsversicherer:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher – oft elementarer - Baustein
der Absicherung wirtschaftlicher Zukunftsrisiken. Über die Frage des Eintrittes des
Versicherungsfalles und das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit entsteht nicht selten
Streit zwischen Versicherer und Versichertem. Die dann folgenden Prozessverfahren
sind oft umfangreich und langwierig. Klagen müssen sorgfältigst vorbereitet werden,
weil die Darlegung einer Unfähigkeit, seiner Berufstätigkeit nachzugehen häufig neben
der genauen Darlegung des Berufsbildes und fehlender Alternativen Begründungsaufwand
zur Unöglichkeit einer „Umgestaltung“ des eigenen Betriebes erfordert. Wir haben
vieler Verfahren dieser Art vor verschiedenen Gerichten und unterscheidliche Versicherer
geführt.
2. Unfallversicherer:
Die Unfallversicherung ist als Baustein der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ so
wichtig wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch in diesem Bereich läuft die
Abwicklung der Schadensfälle für die Versicherten aber nicht immer reibungslos. Zwei
interessante Beispiele aus unserer anwaltliche Praxis aus jüngerer Zeit:
Liegt ein versicherter „Unfall“ vor, wenn der selbständige Handwerksmeister ein Paket
Fliesen aus dem Kofferraum seines Wagens hebt, dieses abrutscht, er einen „steifen
Hals“ erleidet, eine Spritze erhält und sich durch diese eine schwere Infektion mit
Verlust der Berufsfähigkeit zuzieht ?
Liegt ein versicherter „Unfall“ vor, wenn eine Patientin bei einem Routineingriff
am Herzen durch einen angeblichen Defekt einer Herz-Lungen-Maschine einen schweren
Hirnschaden erleidet ?
3. Haftpflichtversicherer zu allen Themen des Haftpflichtrechtes (Verkehr, Haus und
Grund usw.)
4. Rechtschutzversicherer:
Die Rechtschutzversicherung ist ebenfalls eine wichtige Versicherung. Sie deckt die
Risiken eines unter Umständen teuren Prozesses. Der Anwalt klärt die Eintrittspflicht.
Wenn aber ein Rechtschutzversicherer die Deckung verweigert, obwohl eine Rechtsverfolgung
nicht mutwillig ist, können – wenn sich keine sinnvolle Verständigung mit dem Versicherer
erzielen lässt – notfalls auch Maßnahmen bis hin zur Deckungsklage gegen einen Rechtschutzversicherer
veranlasst sein.