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MRSA-Screening und Patientensicherheit in Deutschland?


Zweifelhaftes Positionspapier des Aktionsbündnisses „Patientensicherheit" von namhaften medizinischen Fachgesellschaften getragen: Armer Patient!


Ein kritischer Kommentar von Patientenanwalt Dr. Kirchhoff:


Nach den jüngsten Hygieneskandalen in Kiel wurde wieder die – von uns seit Jahren geforderte - Ausweitung der MRSA-Screening-Pflicht auf alle Patienten als Mittel zur Reduzierung der hohen Infektionszahlen in Deutschland diskutiert.


Das sich selbst so bezeichnende Aktionsbündnis "Patientensicherheit" hat nunmehr ein Positionspapier (Link zum Papier) veröffentlicht, welches wir sehr kritisch sehen, weil es der Aufrechterhaltung der Screening-Pflicht bezogen nur auf sogenannte „Risikopatienten“ das Wort redet.


Das für die Sicherheit der Patienten wichtige Screening aller Patienten wird nicht befürwortet.


Wir halten die Sichtweise des Aktionsbündnisses „Patientensicherheit“ – welches mit mehr als 5.000,- Euro jährlich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (!) in Berlin, der Sana Kliniken AG oder auch dem Bundesministerium für Gesundheit nach Angaben auf der Webseite des Bündnisses www.aps-ev.de „unterstützt“ wird - für falsch und sogar gefährlich, weil sie die Erreichung des Ziels – Screening aller Patienten auf MRSA – in weite Ferne rücken könnte.


Erstaunlich ist, dass dieses bedenkliche Papier von namhaften deutschen Fachgesellschaften der Medizin und sogar von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene getragen wird. Zumindest diese müsste es besser wissen.


Das Aktionsbündnis "Patientensicherheit" sieht zusammen mit den angeführten namhaften Fachgesellschaften derzeit „keine“ (?) Gründe, die für die Einführung eines universellen MRSA Screenings sprechen.


Im Hinblick auf die starke Zunahme der gramnegativen, multiresistenten Erreger und der Vancomycin resistenten Enterokokken seien "ohnehin allgemeine Präventionsstrategien wie Händehygiene oder Dekolonisationsmaßnahmen" zu bevorzugen, die nicht auf eine spezielle Erregerart ausgerichtet sind.


Wir halten dieses Papier für gefährlich, weil es sich gegen die Einführung eines verpflichtenden Vollscreenings von Krankenhauspatienten auf MRSA ausspricht. Damit werden – leicht vermeidbar - mit MRSA kolonisierte oder infizierte Patienten unter Umständen nicht entdeckt.


Die Argumentation des Aktionsbündnisses "Patientensicherheit", wonach durch das Risikogruppen bezogene Screening trotzdem 81% aller MRSA-Fälle identifiziert werden, zieht nicht, denn auch dann blieben 10 bis 20% der Fälle unentdeckt.


Am Universitätsklinikum Essen werden seit 2010 alle stationären Aufnahmen auf MRSA gescreent. Entgegen ursprünglicher Befürchtungen stieg die Zahl der erkannten MRSA-Fälle dadurch nur um 10 bis 20% an.


Diese zusätzlichen Fälle werden im Universitätsklinikum Essen aber entdeckt und zunächst saniert, sie können wegen eines strengen Hygiene-Managements nicht zu einer Gefahr für andere Patienten werden.

MRSA-Träger werden durch ein Vollscreening, d.h. ein Screening aller Patienten, die sich stationär in eine Klinik begeben, auf MRSA früh identifiziert. Auf diesem Wege werden viele Übertragungen und Infektionen sicher vermieden.


Kein einziger Patient wird sich gegen das seiner Sicherheit und der anderer Patienten dienende Screening wehren. Wir wissen basierend auf Informationen, die wir von Kliniken erhalten haben, die alle Patienten screenen, dass die Patienten sich durch das Screening sicher fühlen und dieses befürworten. Kein einziger Patient lehnt das Screening ab.


Die Kliniken könnten durch das Vollscreening zusätzlich Rechtssicherheit gewinnen, denn sie können in mehr Fällen als sonst nachweisen, dass der Patient den Keim – wie in den von uns betriebenen Verfahren gegen Kliniken immer wieder behauptet wird – „mitgebracht“ hat.


Wir empfinden die von namhaften Fachgesellschaften und tragenden Säulen der deutschen Klinikhygiene erstaunlicher Weise getragenen Argumente des Aktionsbündnisses „Patientensicherheit“ für sehr fragwürdig:


Das Aktionsbündnis argumentiert, isolierte Patienten seien häufig weniger gut versorgt.


Diese Argumentation ist richtig, aber nur, weil es Kliniken gibt, in denen zu wenig Personal zur Verfügung steht. Wäre immer genug Personal verfügbar, dann könnte sich dieses Personal um die isolierten Patienten kümmern. Will man sich um isolierte Patienten kümmern, muss man mehr Personal fordern und einstellen, statt wie das Aktionsbündnis die Augen zu verschließen und sehr nennenswerte Teile der MRSA-Keimträger nicht mehr zu identifizieren und isolieren.

Darüber hinaus könnte man mit dem "Argument" des Aktionsbündnisses und der namhaften Fachgesellschaften die gesamte Isolierung in Frage stellen. Dies scheint im Übrigen in Deutschland ohnehin schon zu beginnen, wenn vereinzelt die KRINKO- Empfehlungen im Bereich der Isolierungspflichten eben nicht ausnahmslos 1 zu 1 umgesetzt werden. Die Missachtung der verbindlichen KRINKO-Empfehlungen schafft allerdings Haftungschancen für geschädigte Patienten.


Man könnte fast zynisch fragen:


Warum soll die "Schädlichkeit" der Isolierung nur für zusätzliche Fälle gelten, die durch zusätzliches Screening entdeckt werden, warum nicht für alle?


Das auf die konkrete Risikosituation angepasste Screening funktioniert nicht in allen Krankenhäusern. Teilweise weisen Kliniken Screeningraten von unter 10% auf. Darüber hinaus muss bei einem risikoadaptierten Screening zunächst die Risikosituation durch einen Arzt oder eine fachlich qualifizierte Kraft ausgewertet werden, dies kostet – bei sorgfältiger Handhabung, nur diese macht Sinn

- unnötig Zeit und ist fehleranfällig.


Ein generelles Screening hingegen ist einfach und zeitsparend, es ist keine Gedankenarbeit erforderlich, welcher Risikoparameter vorhanden sein könnte und welcher nicht. Die dadurch insgesamt gesparten Zeiten könnten im Bereich der Schaffung einer sicheren Hygienestruktur geeigneter eingesetzt werden.


Natürlich wird vom Aktionsbündnis Patientensicherheit auch die ewig zitierte Händehygiene erwähnt. Dies sogar im Kontext hoch gefährlicher Problemerreger wie VRE oder gramnegativer, multiresistenter Bakterien.


Eine ausnahmslos 100%ige Compliance bei der Händehygiene in Kliniken ist ein Wunschtraum, der in Zeiten angespannter Personallagen und knapper finanzieller Ressourcen illusorisch bleibt. Dies wissen die „Beteiligten“.


Wunschträume als Argumentation und Mit-Strategie gegen die kapitalen Herausforderungen der Zukunft durch multiresistente Erreger wie Vancomycin resistente Enterokokken oder gramnegative, multiresistente Erreger sind die falsche Strategie.


Für uns ist zu hinterfragen, wie namhafte Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für innere Medizin, die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie, Aktion "Saubere Hände" und andere dieses Positionspapier – scheinbar in geballter Einigkeit - tragen können. Wir haben bis zu 1,2 Millionen nosokomiale Infektionen.


Jede erfolgversprechende Maßnahme – und damit das Screening aller Patienten auf MRSA – ist keine Frage des „ob“ sondern eine Notwendigkeit.


Ein Screening sämtlicher Patienten auf MRSA, wie es derzeit an der Universität in Essen beispielgebend durchgeführt wird, vermeidet die Ausbreitung von MRSA in Krankenhäusern.


Durch das Vollscreening könnte unendlich viel Leid für Patienten und viele Todesfälle vermieden werden. Zeiten für die Differenzierung nach Risikogruppen könnten gespart und die gewonnenen Zeitressourcen sinnvoll eingesetzt werden.


Die bereits in Milliardenhöhe jährlich liegenden Kosten für die Folgen vermeidbarer Infektionen könnten reduziert werden.


Unser Verständnis für ein von namhaften Fachgesellschaften der Medizin und sogar Hygiene und Infektiologie getragenes Positionspapier eines dem Namen nach der “Patientensicherheit“ verpflichteten Aktionsbündnisses hält sich in engen Grenzen, denn:


Wer nicht alle MRSA in der Klinik kennen will, der kann auch nicht alle isolieren. Dann kann man die Isolierung doch gleich sein lassen.


Armer Patient !



RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff

Patientenanwalt


Wilhelmstraße 9

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