MRSA-
Zweifelhaftes Positionspapier des Aktionsbündnisses „Patientensicherheit" von namhaften medizinischen Fachgesellschaften getragen: Armer Patient!
Ein kritischer Kommentar von Patientenanwalt Dr. Kirchhoff:
Nach den jüngsten Hygieneskandalen in Kiel wurde wieder die – von uns seit Jahren
geforderte -
Das sich selbst so bezeichnende Aktionsbündnis "Patientensicherheit" hat nunmehr
ein Positionspapier (Link zum Papier) veröffentlicht, welches wir sehr kritisch sehen,
weil es der Aufrechterhaltung der Screening-
Das für die Sicherheit der Patienten wichtige Screening aller Patienten wird nicht befürwortet.
Wir halten die Sichtweise des Aktionsbündnisses „Patientensicherheit“ – welches mit
mehr als 5.000,-
Erstaunlich ist, dass dieses bedenkliche Papier von namhaften deutschen Fachgesellschaften der Medizin und sogar von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene getragen wird. Zumindest diese müsste es besser wissen.
Das Aktionsbündnis "Patientensicherheit" sieht zusammen mit den angeführten namhaften Fachgesellschaften derzeit „keine“ (?) Gründe, die für die Einführung eines universellen MRSA Screenings sprechen.
Im Hinblick auf die starke Zunahme der gramnegativen, multiresistenten Erreger und der Vancomycin resistenten Enterokokken seien "ohnehin allgemeine Präventionsstrategien wie Händehygiene oder Dekolonisationsmaßnahmen" zu bevorzugen, die nicht auf eine spezielle Erregerart ausgerichtet sind.
Wir halten dieses Papier für gefährlich, weil es sich gegen die Einführung eines
verpflichtenden Vollscreenings von Krankenhauspatienten auf MRSA ausspricht. Damit
werden – leicht vermeidbar -
Die Argumentation des Aktionsbündnisses "Patientensicherheit", wonach durch das Risikogruppen
bezogene Screening trotzdem 81% aller MRSA-
Am Universitätsklinikum Essen werden seit 2010 alle stationären Aufnahmen auf MRSA
gescreent. Entgegen ursprünglicher Befürchtungen stieg die Zahl der erkannten MRSA-
Diese zusätzlichen Fälle werden im Universitätsklinikum Essen aber entdeckt und zunächst
saniert, sie können wegen eines strengen Hygiene-
MRSA-
Kein einziger Patient wird sich gegen das seiner Sicherheit und der anderer Patienten dienende Screening wehren. Wir wissen basierend auf Informationen, die wir von Kliniken erhalten haben, die alle Patienten screenen, dass die Patienten sich durch das Screening sicher fühlen und dieses befürworten. Kein einziger Patient lehnt das Screening ab.
Die Kliniken könnten durch das Vollscreening zusätzlich Rechtssicherheit gewinnen, denn sie können in mehr Fällen als sonst nachweisen, dass der Patient den Keim – wie in den von uns betriebenen Verfahren gegen Kliniken immer wieder behauptet wird – „mitgebracht“ hat.
Wir empfinden die von namhaften Fachgesellschaften und tragenden Säulen der deutschen Klinikhygiene erstaunlicher Weise getragenen Argumente des Aktionsbündnisses „Patientensicherheit“ für sehr fragwürdig:
Das Aktionsbündnis argumentiert, isolierte Patienten seien häufig weniger gut versorgt.
Diese Argumentation ist richtig, aber nur, weil es Kliniken gibt, in denen zu wenig
Personal zur Verfügung steht. Wäre immer genug Personal verfügbar, dann könnte sich
dieses Personal um die isolierten Patienten kümmern. Will man sich um isolierte Patienten
kümmern, muss man mehr Personal fordern und einstellen, statt wie das Aktionsbündnis
die Augen zu verschließen und sehr nennenswerte Teile der MRSA-
Darüber hinaus könnte man mit dem "Argument" des Aktionsbündnisses und der namhaften
Fachgesellschaften die gesamte Isolierung in Frage stellen. Dies scheint im Übrigen
in Deutschland ohnehin schon zu beginnen, wenn vereinzelt die KRINKO-
Man könnte fast zynisch fragen:
Warum soll die "Schädlichkeit" der Isolierung nur für zusätzliche Fälle gelten, die durch zusätzliches Screening entdeckt werden, warum nicht für alle?
Das auf die konkrete Risikosituation angepasste Screening funktioniert nicht in allen Krankenhäusern. Teilweise weisen Kliniken Screeningraten von unter 10% auf. Darüber hinaus muss bei einem risikoadaptierten Screening zunächst die Risikosituation durch einen Arzt oder eine fachlich qualifizierte Kraft ausgewertet werden, dies kostet – bei sorgfältiger Handhabung, nur diese macht Sinn
-
Ein generelles Screening hingegen ist einfach und zeitsparend, es ist keine Gedankenarbeit erforderlich, welcher Risikoparameter vorhanden sein könnte und welcher nicht. Die dadurch insgesamt gesparten Zeiten könnten im Bereich der Schaffung einer sicheren Hygienestruktur geeigneter eingesetzt werden.
Natürlich wird vom Aktionsbündnis Patientensicherheit auch die ewig zitierte Händehygiene erwähnt. Dies sogar im Kontext hoch gefährlicher Problemerreger wie VRE oder gramnegativer, multiresistenter Bakterien.
Eine ausnahmslos 100%ige Compliance bei der Händehygiene in Kliniken ist ein Wunschtraum, der in Zeiten angespannter Personallagen und knapper finanzieller Ressourcen illusorisch bleibt. Dies wissen die „Beteiligten“.
Wunschträume als Argumentation und Mit-
Für uns ist zu hinterfragen, wie namhafte Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft
für innere Medizin, die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie,
Aktion "Saubere Hände" und andere dieses Positionspapier – scheinbar in geballter
Einigkeit -
Jede erfolgversprechende Maßnahme – und damit das Screening aller Patienten auf MRSA – ist keine Frage des „ob“ sondern eine Notwendigkeit.
Ein Screening sämtlicher Patienten auf MRSA, wie es derzeit an der Universität in Essen beispielgebend durchgeführt wird, vermeidet die Ausbreitung von MRSA in Krankenhäusern.
Durch das Vollscreening könnte unendlich viel Leid für Patienten und viele Todesfälle vermieden werden. Zeiten für die Differenzierung nach Risikogruppen könnten gespart und die gewonnenen Zeitressourcen sinnvoll eingesetzt werden.
Die bereits in Milliardenhöhe jährlich liegenden Kosten für die Folgen vermeidbarer Infektionen könnten reduziert werden.
Unser Verständnis für ein von namhaften Fachgesellschaften der Medizin und sogar Hygiene und Infektiologie getragenes Positionspapier eines dem Namen nach der “Patientensicherheit“ verpflichteten Aktionsbündnisses hält sich in engen Grenzen, denn:
Wer nicht alle MRSA in der Klinik kennen will, der kann auch nicht alle isolieren. Dann kann man die Isolierung doch gleich sein lassen.
Armer Patient !
RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt
Wilhelmstraße 9
35781 Weilburg / Lahn
06471 / 93 72 -
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