Baurecht
Auf dem Gebiet des Baurechtes vertreten wir private Bauherren und Firmen gerichtlich
wie außergerichtlich.
Die präzise Bearbeitung baurechtlicher Fälle – insbesondere umfangreicher Gewährleistungsthematiken
und der sogenannten „Baupunktesachen“ - erfordert ein intensives Arbeiten am Fall
mit einer engen Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant. Wichtig ist eine realistische
Einschätzung der baurechtlichen Situation und der erreichbaren Ziele nach genauer
Analyse der oft umfangreichen Fallmaterialien.
Wir haben durch die komplette Abwicklung auch komplexer baurechtlicher Mandate –
von der vertraglichen Gestaltung, über intensive selbstständige Beweisverfahren bis
hin zur Klärung der Fälle durch die Instanzen – langjährige Erfahrung auf dem Gebiet
des Baurechtes in verschiedensten Bereichen gesammelt.
Ziel unserer anwaltlichen Beratung im Baurecht ist immer eine praxisnahe, effektive
und für den Mandanten wirtschaftlich sinnhafte Klärung der in der baurechtlichen
Praxis auftretenden Streitfragen. Wir präferieren frühe Gespräche mit allen beteiligten
Entscheidungsträgern an der Baustelle – teilweise mit auf Wunsch des Mandanten von
uns eingeschalteten Parteigutachtern - um Sachverhalte zu dokumentieren und abhängig
vom Fall schnelle Lösungen zu erörtern. Gerichtliche Verfahren versuchen wir im Frühstadium
auftretender Meinungsverschiedenheiten am Bau zu vermeiden, sie dauern, kosten viel
Geld und bieten Unsicherheiten für beide Parteien – Bauherren und ausführende Firmen.