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Dr. Kirchhoff
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Baurecht


Auf dem Gebiet des Baurechtes vertreten wir private Bauherren und Firmen gerichtlich wie außergerichtlich.


Die präzise Bearbeitung baurechtlicher Fälle – insbesondere umfangreicher Gewährleistungsthematiken und der sogenannten „Baupunktesachen“ - erfordert ein intensives Arbeiten am Fall mit einer engen Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant. Wichtig ist eine realistische Einschätzung der baurechtlichen Situation und der erreichbaren Ziele nach genauer Analyse der oft umfangreichen Fallmaterialien.


Wir haben durch die komplette Abwicklung auch komplexer baurechtlicher Mandate – von der vertraglichen Gestaltung, über intensive selbstständige Beweisverfahren bis hin zur Klärung der Fälle durch die Instanzen – langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Baurechtes in verschiedensten Bereichen gesammelt.


Ziel unserer anwaltlichen Beratung im Baurecht ist immer eine praxisnahe, effektive und für den Mandanten wirtschaftlich sinnhafte Klärung der in der baurechtlichen Praxis auftretenden Streitfragen. Wir präferieren frühe Gespräche mit allen beteiligten Entscheidungsträgern an der Baustelle – teilweise mit auf Wunsch des Mandanten von uns eingeschalteten Parteigutachtern - um Sachverhalte zu dokumentieren und abhängig vom Fall schnelle Lösungen zu erörtern. Gerichtliche Verfahren versuchen wir im Frühstadium auftretender Meinungsverschiedenheiten am Bau zu vermeiden, sie dauern, kosten viel Geld und bieten Unsicherheiten für beide Parteien – Bauherren und ausführende Firmen.