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Dr. Kirchhoff
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Steuerstrafrecht


Steuerstrafrechtliche Mandate werden in der Kanzlei von Dr. Burkhard Kirchhoff verteidigt.


Steuerstrafrecht ist ein sehr spezielles Gebiet, es liegt an der „Schnittstelle“ zwischen Steuerrecht und Strafrecht, weshalb Verteidiger in diesem Bereich steuerrechtliche Kenntnisse benötigen, gleichzeitig aber auch auf dem Gebiet der Strafverteidigung mit allen dazugehörigen Facetten bewandert sein müssen.


Dr. Burkhard Kirchhoff ist steuerrechtlich promoviert. Die Dissertation wurde mit der höchsten wissenschaftlichen Note „summa cum laude“ bewertet.


Durch die Abwicklung zahlreicher steuerstrafrechtlicher Verfahren – von der Erstelllung von Selbstanzeigen , über die komplett einvernehmliche Abwicklung von Verfahren unter Mitwirkung der jeweils örtlichen BuStra, der Steuerfahndung und der veranlagenden Stelle bis zur Verteidigung komplexer Steuerstrafverfahren vor Schöffengerichten und Wirtschaftsstrafkammern - konnte Dr. Kirchhoff in den letzten fast 20 Jahren vielfältige Erfahrungen auf dem interessanten Rechtsgebiet des Steuerstrafrechtes sammeln.


Im Rahmen der Verteidigung steuerstrafrechtlicher Mandate ist häufig die Bewältigung umfangreicher Zahlenwerke mit oft schwieriger Berechnung von Hinterziehungssummen auf der Basis des aktuellen Steuerrechtes erforderlich. Auch in diesem Bereich greifen wir auf Wunsch des Mandanten und auf der Basis eines gesonderten Auftrages den steuerlichen Beratern gegenüber auf die Steuerberater Mühl, Christ und Partner mit Standorten in Limburg und Löhnberg zurück.