Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Mandate werden in der Kanzlei von Dr. Burkhard Kirchhoff verteidigt.
Steuerstrafrecht ist ein sehr spezielles Gebiet, es liegt an der „Schnittstelle“
zwischen Steuerrecht und Strafrecht, weshalb Verteidiger in diesem Bereich steuerrechtliche
Kenntnisse benötigen, gleichzeitig aber auch auf dem Gebiet der Strafverteidigung
mit allen dazugehörigen Facetten bewandert sein müssen.
Dr. Burkhard Kirchhoff ist steuerrechtlich promoviert. Die Dissertation wurde mit
der höchsten wissenschaftlichen Note „summa cum laude“ bewertet.
Durch die Abwicklung zahlreicher steuerstrafrechtlicher Verfahren – von der Erstelllung
von Selbstanzeigen , über die komplett einvernehmliche Abwicklung von Verfahren unter
Mitwirkung der jeweils örtlichen BuStra, der Steuerfahndung und der veranlagenden
Stelle bis zur Verteidigung komplexer Steuerstrafverfahren vor Schöffengerichten
und Wirtschaftsstrafkammern - konnte Dr. Kirchhoff in den letzten fast 20 Jahren
vielfältige Erfahrungen auf dem interessanten Rechtsgebiet des Steuerstrafrechtes
sammeln.
Im Rahmen der Verteidigung steuerstrafrechtlicher Mandate ist häufig die Bewältigung
umfangreicher Zahlenwerke mit oft schwieriger Berechnung von Hinterziehungssummen
auf der Basis des aktuellen Steuerrechtes erforderlich. Auch in diesem Bereich greifen
wir auf Wunsch des Mandanten und auf der Basis eines gesonderten Auftrages den steuerlichen
Beratern gegenüber auf die Steuerberater Mühl, Christ und Partner mit Standorten
in Limburg und Löhnberg zurück.