Verkehrsrecht
Die Abwicklung der – oft einschneidenden - Folgen eines schweren Verkehrsunfalles
oder die Verteidigung eines angeblichen Verkehrssünders vor den Strafgerichten gehört
seit Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Verteidigungen von Berufskraftfahrern
und Verfahren, in denen es um die Erhaltung der Fahrerlaubnis des Mandaten geht,
nehmen wir nach Absprache überregional war.
Seit mehr als 30 Jahren verfügt die Kanzlei über den Status einer ADAC-Vertragskanzlei.
Im Jahre 2014 hat Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Julia Böhm den
Status als Vertragsanwältin des ADAC nach Rechtsanwalt Eberhard Kirchhoff – der seit
1983 ADAC-Vertragsanwalt war – weitergeführt.
Der Kontakt zur juristischen Zentrale des ADAC in München bietet für Mandaten unserer
Kanzlei bei verkehrsrechtlichen Mandaten den Vorteil, nicht nur in schwierigen Fällen
– wie einem Unfall im Ausland mit schweren Verletzungen oder einer Verhaftung eines
Mandanten nach einer Verkehrsstraftat im Ausland – den fachlichen Austausch mit den
Experten des ADAC in München auf praktisch allen praxisrelevanten Gebieten des Verkehrsrechtes
herbeiführen zu können.
Jederzeit ist für uns auch der Zugriff auf umfangreiche Datenbank-Sammlungen des
ADAC - angefangen bei Urteilen und Aufsätzen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten und
Verkehrsstraftaten bis hin zur speziellsten Fragen des Personenschadensrechtes -
möglich.
Mit dem ADAC verbindet uns ein Rahmenvertrag, der uns verpflichtet, ADAC-Mitglieder
bei anwaltlichen Erstberatungen auf der Basis ihrer Mitgliedschaft zu beraten. Bitte
weisen Sie uns bei einer Kontaktaufnahme auf Ihre ADAC-Mitgliedschaft hin.