ADAC-Vertragsanwältin Julia Göbel
Mit mehr als 18,9 Millionen Mitgliedern (Stand: März 2014) ist der ADAC der größte
und wohl auch bekannteste Automobilclub in Deutschland. Als solcher ist der Club
rund um die Uhr für seine Mitglieder da, sei es im Bereich der Pannenhilfe, der Luftrettung
im In- und Ausland, der Verkehrssicherheit, dem Tourismus uvm.
Seit 1983 war Rechtsanwalt Eberhard Kirchhoff in unserer Kanzlei als ADAC-Vertragsanwalt
tätig und erster Vertragsanwalt in der Region. Seit 2014 wird die Vertragsanwaltschaft
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Julia Göbel als eine der wenigen
weiblichen ADAC-Vertragsanwältinnen in Hessen fortgeführt.
Im Bereich der Rechtsberatung verfügt der ADAC über die „Juristische Zentrale“ in
München sowie über ein deutschlandweites Netzwerk von rund 650 ADAC-Vertragsanwälten,
die den Mitgliedern des ADAC kompetent, unkompliziert und kurzfristig mit Rat und
Tat rund um das Verkehrs-, Reise- und Verbraucherrecht zur Seite stehen. In Hessen
gibt es derzeit (Stand: Februar 2015) 45 Vertragsanwältinnen und -anwälte des ADAC.
Mit dem ADAC verbindet uns ein Rahmenvertrag, der es zur Aufgabe macht, ADAC-Mitglieder
auf der Basis ihrer Mitgliedschaft anwaltlich zu beraten. Diese Pflicht bezieht sich
auf anwaltliche Erstberatungen. Selbstverständlich ist für alle ADAC-Mitglieder (und
auch Nicht-Mitglieder) eine über eine Beratung hinausgehende anwaltliche Tätigkeit
auf der gesetzlichen Basis des RVG jederzeit möglich.