Strafverteidigung
Die Verteidigungsbereiche unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Strafrechtes erstrecken
sich auf überwiegend folgende Rechtsbereiche:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Wirtschaftsstrafverfahren mit besonderem Bezug zum Steuerstrafrecht und außergerichtlichen
Maßnahmen wie strafbefreienden Selbstanzeigen
- Verkehrsstrafsachen, insbesondere die bundesweite Verteidigung von Führerscheinverfahren
- Waffenrecht
- Sexualstrafrecht
- Gewaltdelikte gegen Personen wie Raub, räuberische Erpressung bis hin zu Tötungsdelikten
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff vertritt strafrechtliche Fälle gerichtlich und
außergerichtlich seit inzwischen knapp 20 Jahren. Verteidigungen mit verkehrsrechtlichem
Bezug und Verkehrsordnungswidrigkeiten werden auch von Rechtsanwältin Julia Böhm,
Fachanwältin für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwältin, verteidigt.
Bei der Verteidigung komplexer Steuerstrafverfahren erfolgt – auf Wunsch des Mandanten
und mittels eines gesonderten Mandates den Steuerberatern gegenüber – in vielen Fällen
die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Mühl, Christ und Partner mit Standorten
in Limburg und Löhnberg.
Wir versuchen durch frühzeitige Stellungnahmen nach Akteneinsicht und Entwicklung
einer „Strategie“ mit dem betroffenen Mandanten bei „Falleignung“ häufig schnelle,
außergerichtliche Beendigungen der Verfahren zu erreichen. Wir streben Einstellungen
allerdings nicht „um jeden Preis“ an. In Fällen, in denen sich Anklagen mit anschließender
Hauptverhandlung nicht vermeiden lassen, führen wir diese konsequent und notfalls
auch kampfesbereit.