Erbrecht
Erbrechtliche Gestaltungen und Vermögensauseinandersetzungen unter Erben – die Jahre
dauern und gerade bei noch vorhandener, familiärer Struktur sehr belasten können
– werden in den nächsten Jahren immer weiter an Bedeutung gewinnen.
Gewaltige Vermögensmassen werden durch Erbfolge den Besitzer wechseln, weshalb gut
beraten ist, wer sich frühzeitig über das „was wäre wenn ?“ Gedanken macht. Präventive
erbrechtliche Gestaltungen vermeiden Streit.
Wir beraten einzelne Erblasser bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge und wickeln
die Auseinandersetzung von Nachlässen als anwaltliche Berater und Dienstleister für
Mitglieder von Erbengemeinschaften ab. Hohe emotionale Erwartungshaltungen Beteiligter
können konstruktive Lösungen erschweren, die bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen
aber oft sinnvoll sind, weil jahrelange Prozesse oft nichts als eine unsinnige Schmälerung
der Nachlässe und damit langjährig erarbeiteter Vermögenswerte nach sich ziehen.
Erbrecht erfordert Fingerspitzengefühl, praktische Erfahrung und – notfalls – Durchsetzungsvermögen.
Wir gehen bei geeigneten Fallkonstellationen auch unkonventionelle Wege der Streitvermeidung.
Bei der Übertragung von Firmenanteilen oder Auseinandersetzung von Nachlässen mit
betrieblichen Einheiten arbeiten wir in vielen Fällen – allerdings nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Mandanten und im Rahmen eines gesonderten Mandates den Steuerberatern
gegenüber - mit der Steuerkanzlei Mühl, Christ und Partner mit Standorten in Limburg
und Löhnberg zusammen.